.GARTENTHEMA DES MONATS



FEBRUAR


Things to do – ab in den Garten

Sommer- und herbstblühende Gehölze können geschnitten werden. Ebenso könne Bäume und andere Gehölze in Form geschnitten werden; bzw. es kann ein Verjüngungsschnitt durchgeführt werden. Weiterhin die Kübelpflanzen im Winterquartier kontrollieren. Ein-, zwei- und mehrjährige Stauden können im Frühbeet (an einem geschützten Ort) ausgesät werden. Außerdem ist jetzt die passende Zeit um sich über eine eventuelle Umgestaltung des Gartens: Umpflanzen und/oder teilen von vorhandener Bepflanzung oder Neuanlage von Bereichen mit Vegetation oder anderen Elementen (z.B. ein Teich, eine Terrassse o.ä.).

Was muß unbedingt noch gemacht werden?

Sollte ein Baum gefällt werden, so sollte die örtliche Baumschutzsatzung zu Rate gezogen werden; evtl. ist ein Fällantrag zu stellen. Sollen Gehölze (Bäume und Sträucher), Hecken oder Gebüsche stark zurückgeschnitten oder gerodet werden muß dies bis Ende Februar geschehen (Vogelschutz).

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